Termin vereinbaren
Junge Frau mit fester Zahnspange - Kieferorthopäde in München, Praxis Seehofer

Feste Zahnspangen für Erwachsene und Kinder in München

  • Für wen ist die feste Zahnspange geeignet?

    Eine kieferorthopädische Behandlung mit einer festen Zahnspange ist für Patienten abhängig vom Zahnwechsel ab dem neunten Lebensjahr geeignet. Auch für Erwachsene ist eine Behandlung mithilfe einer festen Zahnspange durchaus möglich um die Zähne in die richtige Position zu verschieben. Besonders beliebt bei Erwachsenen sind jedoch auch herausnehmbare oder unsichtbare kieferorthopädische Behandlungsmethoden, da sie vor allem im Alltag und Berufsleben einen ästhetischen und funktionellen Vorteil bieten. 

  • Feste Zahnspange – Behandlungsablauf und -dauer

    Der erste Schritt ist ein ausführliches Gespräch in unserer Kieferorthopädie in der Münchner Innenstadt. Eine intensive Untersuchung ermöglicht uns eine präzise Analyse der aktuellen Gebisssituation. Mithilfe eines 3D Scans der Firma Align® wird die aktuelle Zahnsituation präzise aufgenommen und ist für unsere Patienten wesentlich angenehmer als der klassische Zahnabdruck. Weiterer Vorteil dieses Scans ist, dass sie durch eine Computersimulation bereits einen Blick auf Ihre korrigierten Zähne werfen können.

    Nach Auswertung der kieferorthopädischen Befunde werden die individuellen Therapiemöglichkeiten besprochen und ein Behandlungsplan erstellt. Fällt die Wahl der Zahnkorrektur auf eine feste Zahnspange, wird diese in einer weiteren, etwa 2-stündigen, Sitzung angebracht. Anschließend sind Kontrolltermine im Abstand von etwa 4-6 Wochen notwendig, um den Zug der Spangen zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.

    Nach Anbringung der festen Zahnspange können die Zähne für einige Tage Schmerzen verursachen. Die Eingewöhnungszeit dauert in der Regel etwa 8-12 Tage bis die druckempfindlichen Stellen nachlassen. Bis dahin kann die Zahnspange an den gereizten Stellen mit etwas Wachs, das Sie von uns erhalten, präpariert werden.

  • Feste Zahnspangen Arten

    Selbstligierende Brackets (Damon® Zahnspange)

    Die sogenannten Damon® - Brackets wurden entwickelt, um eine angenehmere und komfortablere Form der Zahnkorrektur zu ermöglichen. Sie benötigen keine Ligaturen (haltende Drähte oder Zahnspangengummis,) um den Bogendraht der Spange festzuhalten, wodurch die Reibungsstellen im Mundinnenraum erheblich verringert werden. Selbstligierende Brackets machen sich winzige Klammern zunutze, die den Draht halten und ihn optimal gleiten lassen. Dieser Mechanismus ermöglicht eine schnellere und wesentlich angenehmere Zahnkorrektur für unsere Patienten und gibt den Zähnen mehr “Freiraum”. 
    Die Kräfte in dem Damon® System sind so konzipiert, dass die Zungen- und Mundmuskulatur bei der Korrektur der Zahnstellung mithilft. 

    Keramikbrackets

    Besonders bei Zahnspangen für Erwachsene und Jugendliche steht der ästhetische Aspekt im Vordergrund. Eine Zahnkorrektur mit Keramikbrackets erfüllt diese Herausforderung, da die zahnfarbenen bzw. transparenten Brackets für Außenstehende sehr unauffällig sind. Die abgerundeten Kanten und glatten Oberflächen bieten Bakterien außerdem keine Möglichkeit, sich festzusetzen, was ein großes Plus für die Zahnhygiene bedeutet.

    Linguale Brackets 

    Lingualbrackets (WIN®) haben besonders in ästhetischer Hinsicht einen Vorteil gegenüber anderen Zahnspangensystemen, da sie an der Innenseite der Zähne angebracht werden und für Gegenüberstehende somit unsichtbar sind. Zu Beginn der Behandlung können sie jedoch die Aussprache beeinträchtigen und an der Zunge stören, bis sich der Patient an die Lingualbrackets gewöhnt hat. Die Eingewöhnung wird durch einen zweiphasigen Klebeprozess, bei welchem zunächst der Unterkiefer und 2 Wochen später der Oberkiefer beklebt wird, deutlich verkürzt. 

    Die Wirkung dieser Art der Zahnkorrektur ist vergleichbar mit anderen Systemen und die Brackets werden hochpräzise an die individuelle Stellung der Zähne angepasst. Das Kariesrisiko ist bei dem Kleben einer lingualen Behandlungsapparatur deutlich verringert als bei außen geklebten Brackets.

Schluss mit Würgen beim Zahnarzt! Erfahren Sie mehr über die digitale Abformung in unserer Kieferorthopädie. 

Weitere Informationen

  • Behandlung mit Insignia™

    Mit Insignia™ entscheiden Sie sich für eine maßgeschneiderte Zahnkorrektur – mit vorhersehbarem Ergebnis und zeitsparender Behandlung!

    Für die feste Zahnspange werden die selbstligierenden, schonenden Brackets des Damon®-Systems verwendet. Ihr spezieller Schiebemechanismus verringert Reibungsverluste und ermöglicht es, den Behandlungsdraht einfach einzusetzen und zu wechseln. Unästhetische Ligaturen (Gummiringe oder Drähten) zur Befestigung des Behandlungsdrahtes sind nicht notwendig.

    Ihre Vorteile im Überblick:

    • Optimale Zahnkorrektur durch Komplettplanung – die Zähne bewegen sich genau wie vorab berechnet, nachträgliche Anpassungen sind in aller Regel nicht erforderlich. 
    • Das neue Lächeln vorab sehen – Insignia™ gibt Planungssicherheit, das Ergebnis Ihrer Korrektur steht vor Behandlungsbeginn fest. Sie können Ihr neues Lächeln bereits vorab betrachten und bei Bedarf Wünsche äußern.
    • Kürzere Behandlungsdauer − durch optimierte Planung und individuelle Behandlungsgeräte. 
    • Kürzere Termine – da meist nur ein Bogenwechsel erforderlich ist, entfällt das zeitaufwendige Neujustieren der Brackets.
    • Optimale Berechnung der Okklusion (Zusammenbiss) − dies ist wichtig für eine gute Funktion von Zähnen und Kiefer und zur Vermeidung von Langzeitfolgen wie Kiefergelenksbeschwerden
    • Angenehme Behandlung durch geringeren Druck – dank individuell gefertigter, selbstligierender Damon®-Brackets und optimaler Positionierung.
    • Hochpräzise Korrektur − horizontale bzw. vertikale Slots („Kanäle“) für die flexiblen Behandlungsdrähte ermöglichen Korrekturen.  
  • Feste Zahnspangen - Kosten und Krankenkasse

    Gesetzliche Krankenversicherung

    Gesetzlich versicherte Patienten haben grundsätzlich bis zum 18. Lebensjahr einen Anspruch auf eine notwendige, ausreichende und wirtschaftliche Behandlung, sofern ihr Befund eine gewisse Schwere aufweist. Die sogenannten KIG Einstufungen 1-5 sind ein Indikator für die Schwere eines Befundes. Liegt eine KIG Einstufung 3-5 vor, so kann die Behandlung bei der gesetzlichen Krankenkasse beantragt werden. Die KIG Einstufungen 1 und 2 gelten gemäß den Bestimmungen als zu leicht und fallen unter die ästhetisch motivierte Behandlung, was allerdings insbesondere bei dem sogenannten Deckbiss nicht immer zutrifft. Lassen Sie sich hier von uns gerne beraten.

    Gesetzlich versicherte Patienten, welche das 18. Lebensjahr überschritten haben, haben dann einen Anspruch auf Übernahme ihrer Behandlungskosten, wenn ihr Befund so gravierend ist, dass ein operativer Eingriff nötig ist. In anderen Fällen sind die Kosten für die kieferorthopädische Behandlung selbstständig zu tragen. 

    Die Behandlungsapparaturen, welche von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden, müssen per Gesetz den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit folgen und einem ausreichenden Maß genügen. Aus diesem Grund entsprechen sie nicht konsequent den modernsten Behandlungsapparaturen. Auch werden keinerlei funktionsanalytische Leistungen von der gesetzlichen Kasse übernommen. 

    Allerdings haben auch gesetzliche Patienten ebenso wie die privat versicherten Patienten einen Anspruch auf eine umfassende Aufklärung über alle modernen kieferorthopädischen Verfahren wie die Anfertigung von Scans zur Diagnostik und die Behandlung mit selbstligierenden Brackets, Lingualbrackets oder anderen vollständig individualisierten Behandlungsapparaturen. Hier ist dann das Vereinbaren von außervertraglichen Leistungen möglich, falls der Patient eine hochwertigere Leistung wünscht. Letztere kann über eine private Zusatzversicherung abgesichert werden. 

    Private Krankenversicherung

    Die Auswahl an privaten Krankenversicherungen und die Vertragslandschaft einer jeden privaten Krankenversicherung ist so bunt, dass es sich empfiehlt, die Tarife bezüglich Kieferorthopädie genau zu überprüfen. 

    Generell kann man sagen, dass auch bei den privaten Versicherungen oder Beihilfe die Behandlung von Kindern und Jugendlichen einfacher zu beantragen ist als die Behandlung von Erwachsenen. 

    Da die Tarife sehr uneinheitlich sind, hat sich unser folgendes Verfahren sehr bewährt:
    Nach einer Erstberatung und Anfangsdiagnostik planen wir Ihre Behandlung mit dem erforderlichen Aufwand und der gewünschten Apparatur und erstellen Ihren individuellen Behandlungsplan. Diesen legen Sie dann zur Genehmigung bei Ihrer privaten Krankenversicherung oder ihrer privaten Zusatzversicherung vor, um den Umfang ihrer Erstattung schriftlich zu sichern und Ihre persönliche Kostentransparenz zu haben. Erst dann beginnen wir mit der aktiven Behandlung. 

  • Nach der festen Zahnspange - Retainer

    Ist die Zahnkorrektur abgeschlossen, dient ein sogenannter Retainer, auch Zahnstabilisator oder Retentionsgerät genannt, einer langfristigen Stabilisierung der korrigierten Zahnstellung. 

    Wir unterscheiden hier die festsitzenden Dauerretainer, welche an der Zahninnenseite dauerhaft befestigt werden von den herausnehmbaren Geräten, welche in der Regel lediglich nachts getragen werden müssen. 

    Unterschiedliche Ausgangsbefunde der Zahnfehlstellung erfordern unterschiedliche Retentionskonzepte. Lassen Sie sich dazu in der Kieferorthopäde der Praxis Seehofer beraten. 

  • Feste Zahnspangen - Pflege und Reinigung

    Eine sorgfältige Mundhygiene ist bei einer Behandlung mit fester Zahnspange das A und O. Um Angriffsflächen für Karies zu vermeiden, sollten die Zähne und Zahnzwischenräume regelmäßig gründlich gereinigt werden. In unserer Kieferorthopädie in der Münchner Innenstadt beraten wir Sie gern und geben Ihnen Tipps zu den richtigen Zahnpflegeprodukten, die Sie während der Zahnkorrektur benötigen.

  • Feste Zahnspange mit Parodontitis

    Voraussetzung für eine kieferorthopädische Behandlung mit einer festen Zahnspange ist eine gesunde Mundsituation. Bei Karies, Entzündungen oder einer Parodontitis ist zunächst eine Behandlung der Störungen im Mund- und Kieferbereich notwendig, bevor mit der Planung der Zahnkorrektur begonnen werden kann.